AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Gebühren für Geburtsvorbereitungs und Rückbildungskurse

1.1 Gesetzlich Versicherte
Die Gebühren für durchgeführte Stunden werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse
abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher
von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Diese Gebühr für versäumte Stunden richten sich nach nach der jeweils geltenden Gebührenvereinbarung der
Hebammen nach §134a SGB V

1.2 Selbstzahlerinnen und alle anderen angebotenen Kurse in der Praxis
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs innerhalb der vereinbarten Frist selbst, unabhängig von
der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfe (§ 286 Abs. § BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben
den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Die Hebamme behält ihren
Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfe.
Versäumt die Teilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch, unabhängig davon,
aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Gebühr für versäumte Stunden, richtet sich nach der jeweils
geltenden Privat Gebührenvereinbarung der Hebammen NRW.

2. Gebühren für Krankenkassen unabhängige Kurse
Private Rechnungen der Hebamme an die Selbstzahlerin sind innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.
Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt.
Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.

3. Kündigung
Bis 14 Tage vor Kursbeginn kann sich die Teilnehmerin ohne Unkosten schriftlich vom Kurs abmelden. Bei kurzfristiger
Absage oder Nichterscheinen tragen die Teilnehmer die Kosten für den Kurs selbst. Dies gilt bei Paarkursen auch für die
Partnerin. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung
vor Kursende ist nicht möglich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.

4. Verlegung einzelner Kursstunden /Vertretung
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, sowie bei Bedarf
von einer durch die Hebamme eingesetzten Vertretung durchführen zu lassen.

5. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit
einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Ich melde mich hiermit zu oben aufgeführten Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den allgemeinen
Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden.
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind
immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

6. Haftung Kurse

Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung.
Es wird weder für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehaftet.
Auch für selbstverschuldete Unfälle wird nicht gehaftet
Für Verletzungen, Unfälle sowie gesundheitliche Schäden und Folgeschäden während und nach den Kursen wird keine Haftung übernommen.
Außerdem schließe ich die Haftung für fremdes Verschulden nach § 276 und §278 BGB aus.
Auch für mitgebrachte Sach- und Wertsachen wird keine Haftung übernommen
Die An- und Abreise zum Kursort erfolgt auf eigene Gefahr. Das erlernte/ gezeigte fachgerecht auszuführen liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Verantwortung für sämtliche Aktionen mit dem/der Babys liegt in der Verantwortung des Kunden.
Die Aufsicht vor/ während/ nach dem Kurs obliegt der Eltern bzw. der anwesenden Betreuungsperson des Kindes.

Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Ich bin einverstanden, dass
durch die Hebamme Sara Wolff meine Daten, wie auch die meines ungeborenen / geborenen Kindes zu
folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen
mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und mir selbst, zur therapeutischen Dokumentation und Erstellen von
Übergabeprotokollen oder Arztbriefen.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass

1. die im Rahmen der vorstehenden genannten Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung
der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG erhoben, verarbeitet,
genutzt und übermittelt werden (Art. 13 DSGVO).
2. die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein
Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann / nicht
zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
3. ich jederzeit berechtigt bin, die Unterrichtung (Art. 15 „Auskunftsrecht der betroffenen Personen“ DSGVO), die
Berichtigung (Art. 16 „Recht auf Berichtigung“ DSGVO), die Löschung (Art. 17 „Recht auf Löschung“ DSGVO), die
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 „Recht auf Einschränkung und Verarbeitung“ DSGVO) oder die Datenübertragbarkeit (Art. 18 „Recht auf Datenübertragung“ DSGVO) einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.

4. meine Daten zunächst so lange gespeichert werden, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG).
Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt
mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630f Abs. § BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die
Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen
Hebammenberufsverordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB
ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren. 

5. als Buchungssystem die Softwarelösung Hebamio. (im Folgenden „Dienstanbieter“ genannt) verwendet wird. Der Anbieter verwendet persönliche Daten nur zur Erfüllung der Dienstleistung
gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieser Datenschutzrichtlinie. Der Anbieter gibt persönliche
Daten grundsätzlich nicht weiter. Eine Weitergabe erfolgt nur wenn ein Angebot gebucht wird, dann werden die
Daten beim Dienstanbieter gespeichert; wenn ein Teilnehmer oder Veranstalter seine explizite Einwilligung gibt;
wenn gemäss Einschätzung des Anbieter eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht; wenn dies notwendig ist,
um die Sicherheit anderer Benutzer zu wahren; wenn dies notwendig ist, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Rechte des Anbieters durchzusetzen oder diesbezügliche Untersuchungen anzustellen. Unsere Mitarbeitenden werden von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze verpflichtet.

6. als Abrechnungssystem die Softwarelösung Hebamio  (im Folgenden
„Dienstanbieter“ genannt) verwendet wird. Der Anbieter verwendet persönliche Daten nur zur Erfüllung der
Dienstleistung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieser Datenschutzrichtlinie. Der Anbieter
gibt persönliche Daten grundsätzlich nicht weiter. Eine Weitergabe erfolgt nur wenn gemäß Einschätzung des
Anbieter eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht; wenn dies notwendig ist, um die Sicherheit anderer
Benutzer zu wahren; wenn dies notwendig ist, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Rechte des
Anbieters durchzusetzen oder diesbezügliche Untersuchungen anzustellen. Unsere Mitarbeitenden werden von
uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze verpflichtet.

7. ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Des Weiteren gebe ich meine Einwilligung, dass meine Daten im Rahmen einer Überprüfung anonymisiert von einer
Auditorin eingesehen werden können.

Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Sara Wolff
Hebamme
Einhardstr.3
50937 Köln
Email: sara.wolff80@gmail.com

Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten
sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht.
Die Hebamme wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Informationen zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind
immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.